Falls jemand Kenntnis von irgendwo auffindbaren Vermögenswerten des Schuldners (einschließlich unbeweglicher und beweglicher Vermögenswerte, Forderungen und Eigentumsrechte) hat oder bei der Durchführung des Verfahrens nach den üblichen Regeln behilflich sein kann, melden Sie dies bitte dem bestellten Insolvenzverwalter innerhalb von 15 Tagen! Auf der Grundlage des Vorstehenden informiert der Liquidator hiermit die Gläubiger, dass er beabsichtigt, beim zuständigen Gericht einen Antrag auf vereinfachte Liquidation in Bezug auf die folgenden Verfahren zu stellen.